Namenskunde einiger Familiennamen
Vorname der Eltern, Wohnstätte, Herkunft, Beruf, Aussehen, Charakter - es gibt viele Gründe, die dazu geführt haben, dass unsere Vorfahren genau diesen ihren Nachnamen bekommen haben. Heute ist es in fast allen Ländern vorgeschrieben, zwei Namen zu tragen, einen Vornamen und einen Familiennamen. Bis in das 12. Jahrhundert hatten Personen in Deutschland in der Regel nur einen Namen, den Rufnamen. Es herrschte Einnamigkeit vor.
Einige Personen führten zu dieser Zeit aber schon einen Beinamen wie "der Löwe", "der Krause", "der Friese" oder "der Schreckliche". Diese Beinamen beschrieben in der Regel ein besonderes Merkmal der Person und waren nur an den Namensträger gebunden.
Anfänglich wurden Beinamen zur Unterscheidung von Personen mit gleichen Rufnamen verwendet. Diese Beinamen wurden nicht vererbt und konnten im Laufe der Zeit bei einer Person auch wechseln. Aus einem Beinamen wurde ein Familienname, wenn der Name an die Nachkommen einer Person über mehrere Generationen vererbt wurde - er wird zum gemeinsamen Namen der Verwandtschaft und das macht ihn für die Familienforschung sehr wertvoll.
In Deutschland wurde die Zeinamigkeit im 12. Jahrhundert in den südlichen und westlichen Städten eingeführt. Sie schritt von dort nach Norden und Osten fort und war Anfang des 15. Jahrhunderts im wesentlichen vollzogen. Ausgangspunkt waren hierbei in erster Linie die Städte, da die steigende Bevölkerungsdichte eine Identifizierung von Personen, im Besonderen für geschäftliche und urkundliche Vorgänge, an Hand ihrer Rufnamen alleine nicht mehr möglich machte.
Einige Daten zur Zweinamigkeit:
- In Venedig kam schon im 9. Jahrhundert die Zweinamigkeit auf
- Seit Anfang des 12. Jahrhunderts werden auch Personen in Deutschland zunehmend zweinamig benannt
- In Frankfurt am Main wurden um 1312 noch 66% und 1351 34% der Urkunden für einnamige Personen ausgestellt
- 1677 in Bayern und 1794 in Preußen wurde der Namenswechsel einer Person per Erlass verboten
- In friesischen Gebieten wurden Familiennamen erst 1811 per Dekret durch Napoleon vorgeschrieben
- 1828 wurde in Westfalen verfügt, das Bauern ihren Familiennamen nicht durch den Hofnamen ersetzen durften. Der Hofname durfte aber hinzugefügt werden (Heinrich Schulze genannt Kirchhof)
- 1792 - 1808 Einführung ziviler Standesämter im französisch besetzten Rheinland
- 1874 / 1876 Einführung des Standesamtes in ganz Deutschland
- In Japan ist die Zweinamigkeit erst 1875, in der Türkei 1934 und in Ägypten erst in den 50-er Jahren gesetzlich vorgeschrieben worden
Man sieht, der Übergang von ein- zu zweinamigen Personen war ein schleichender Prozess.
In Deutschlang mit ca. 82 Millionen Einwohnern, gibt es über 900.000 verschiedene Familiennamen. Davon sind mehr als 500.000 Familiennamen als ursprünglich deutsch anzusehen. In China teilen sich ca. 1,4 Milliarden Einwohner ca. 3600 verschiedene Familiennamen, wovon "Li" und seine Schreibweisen mit 90 Millionen Namensträgern der gebräuchlichste Familienname der Welt ist.
In den Büchern, die sich mit Namenskunde beschäftigen, habe ich für viele Namen identische Herleitungen gefunden. Bei einigen Namen sind sich aber die Leute, die diese Bücher geschrieben haben, nicht unbedingt über die Entstehung eines Namens einig.
Quellen für alle auf dieser Homepage erklärten Namen:
Das große Buch der Familiennamen - Horst Naumann
Deutsches Namenlexikon - Hans Bahlow
dtv-Atlas Namenkunde - Kunze/Paul
Duden Familiennamen - Rosa und Volker Kohlheim